Verbesserungen für Fahrradschutzstreifen Große Diesdorfer Straße beschlossen

In der Stadtratssitzung am 18. Januar 2024 wurde unser Antrag für Verbesserungen des Fahrradschutzstreifens entlang der östlichen Großen Diesdorfer Straße beschlossen. Zu den Verbesserungen zählen ein roter Straßenbelag für die beiden Radfahrstreifen, mehr Piktogramme und wenn möglich, überfahrbare Trennelemente auf dem Boden.

Einen Tag später, am 19. Januar 2024, haben sich Vertreterinnen und Vertreter der SPD noch einmal mit dem zuständigen Bau- und Verkehrsbeigeordneten, Jörg Rehbaum, vor Ort in der Großen Diesdorfer Straße getroffen, um auf die Dringlichkeit der Maßnahmen aufmerksam zu machen und insbesondere die Situation an den Kreuzungen zu beurteilen.

Unser Antrag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. den im Moment vorhandenen Fahrradschutzstreifen im östlichen Teil der Großen Diesdorfer Straße, zwischen Adelheit- und West/ Europaring auf beiden Seiten als geschützten Radfahrstreifen inkl. roter Markierung und wenn möglich, Trennelementen auf dem Boden (die jedoch überfahrbar sind) auszuführen und
  2. weitere Fahrradpiktogramme auf dem Radfahrstreifen aufzubringen.
  3. Beide Maßnahmen umgehend, spätestens jedoch bis zum Frühjahr 2024, umzusetzen.

Begründung:
Der vorhandene Fahrradschutzstreifen in der Großen Diesdorfer Straße wurde 2016 als Provisorium eingerichtet, um den Radfahrenden ein Mindestmaß an Sicherheit zu ermöglichen, nachdem eine Radfahrerin auf der Straße getötet wurde. Dass dieser Fahrradschutzstreifen alles andere als perfekt ist, ist bekannt. Der Bereich, der eigentlich den Radfahrer*innen vorbehalten sein sollte, wird überwiegend vom motorisierten Verkehr nicht StVO- konform in Anspruch genommen und häufig zum Halten oder sogar Parken missbraucht. Das liegt auch daran, dass vielen Autofahrer*innen nicht bewusst ist, dass der abmarkierte Bereich Radfahrer*innen vorbehalten ist und von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden darf. Dies bestätigte auch die Polizei in einer Sitzung der GWA-Stadtfeld-Ost im vergangenen Jahr. Im Sinne des Artikels 1 der VwV-StVO, in welchem es seit der letzten Überarbeitung heißt: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“, sollte aus dem Schutzstreifen ein geschützter Radfahrstreifen werden. Darüber hinaus stellt der breite Randstreifen / die Entwässerungsrinne am Fahrbahnrand, die teilweise in einem schlechtem Zustand ist, eine zusätzliche Gefahr für Radfahrer*innen dar. Daher schlagen wir eine Ausführung als geschützten Radfahrstreifen vor, der ggf. falls die Regelbreite eingehalten werden kann, mit einer zusätzlichen weißen Markierung ausgeführt wird, die den geschützten Radfahrstreifen von dem Randstreifen / Entwässerungsrinne trennt. Die Trennelemente auf dem Boden sorgen dabei für eine klare physische und optische Trennung. Als zusätzliche Maßnahme erneuern wir unsere Forderung aus dem Antrag A0080/19, zusätzliche Fahrradpiktogramme in kürzeren Abständen zur besseren Wahrnehmung auf dem Radfahrstreifen aufzubringen. Leider wurde diese Maßnahme trotz Beschluss durch den Stadtrat bis heute nicht umgesetzt.